In der siebten Folge unseres Podcasts „Educätion im Fokus“ dreht sich alles um das Thema Lesen als zentrale Voraussetzung für schulisches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe. Angesichts alarmierender Ergebnisse aus aktuellen Bildungsstudien diskutieren die Hosts Kimsy von Reischach und Benni Sauerborn mit Prof. Dr. Michael Krelle, wie gezielte Leseförderung gelingen kann, warum traditionelle Vielleseverfahren heute durch evidenzbasierte Lautleseverfahren ergänzt werden müssen und wie digitale Tools hierbei einen elementaren Beitrag leisten können.
🎙️ Inhalt im Überblick
👤 Unser Gast
Professor Dr. Michael Krelle ist einer der führenden Experten im Bereich der Leseförderung und forscht intensiv zu den Schwerpunkten Schriftlichkeit, Mündlichkeit und Lesen. Er lehrt und forscht in Hamburg und ist gemeinsam mit seinem Team Entwickler der preisgekrönten, freiverfügbaren digitalen Leseplattform „LeOn“ (Leseraum Online). Durch seine enge Zusammenarbeit mit Bildungsinstituten und Ministerien verbindet er wissenschaftliche Fachdidaktik mit praxisnahen, KI-gestützten Lösungen für den Schulalltag.
📖 Aus dem Podcast
Die Aufnahme dieser Folge erfolgte im Mai 2026. Angesichts der hohen Dynamik bei der technischen Entwicklung von KI-Tools und einer Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen können aktuelle Entwicklungen von den besprochenen Inhalten abweichen. Die Informationen entsprechen dem Sachstand zum Zeitpunkt der Aufnahme. Über die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW steht den Schulen in BW der KI-Chatbot AIS.chat zur Verfügung. Bis Mai 2026 hieß AIS.chat noch telli; in den Episoden 1-6, die vor Mai 2026 aufgezeichnet wurden, wird AIS.chat daher noch telli genannt. Es handelt sich jedoch um die gleiche Funktionalität.
🏫 Rahmenbedingungen zur sicheren Nutzung von KI im Schulkontext
Als Landeslösungen sind über SCHULE@BW aktuell verfügbar: AIS.chat und F13. Neben den Landeslösungen können nur zentral von der Schule eingeführte und vertraglich gesicherte Anwendungen mit Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich in Anwendungen verarbeitet werden, die dafür zugelassen sind. Weitere Anwendungen können zur Unterrichtsvorbereitung verwendet und im Unterricht gezeigt werden, sofern keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten eingegeben werden. Hier sollten Lehrkräfte sich jedoch immer ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.
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