RECHT einfach erklärt

RECHT einfach erklärt@zslbw_schulrecht

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2026 episodes (5)

Notenschutz und Nachteilsausgleich
Ep. 04

Notenschutz und Nachteilsausgleich

In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ werden der Notenschutz und der Nachteilsausgleich als Ausgleichsmaßnahme im Kontext von Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, ADHS, Autismus sowie bei körperbehinderten Schülerinnen und Schülern thematisiert. Wie passen veränderte Bedingungen und Anforderungen bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen mit dem Prinzip der Chancengleichheit zusammen? 🎙️ Inhalt im Überblick (00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (01:40) Grundlagen (10:23) Praktische Fragen zum Nachteilsausgleich (13:30) Klärungen zum Notenschutz (15:25) Was gilt bei Dyskalkulie und anderen Teilleistungsstörungen? (18:44) Zusammenfassung und Fazit 📖 Aus dem Podcast Ein Nachteilsausgleich stellt die Chancengleichheit her, indem er die Bedingungen der Leistungserbringung anpasst, ohne die Anforderungen zu verändern. Dem gegenüber steht der Notenschutz: Er greift in die Chancengleichheit ein, indem er die Anforderungen selbst verändert. Notenschutz gibt es nur für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben und nur in bestimmten Klassenstufen. In den Abschlussklassen und den Jahrgangsstufen des Gymnasiums gibt es keinen Notenschutz. Der Nachteilsausgleich hingegen ist in allen Klassenstufen und Prüfungen möglich. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz. Die Abgrenzung zwischen Notenschutz und Nachteilsausgleich ist nicht immer einfach. Es ist wichtig, die individuellen Fälle sorgfältig zu prüfen. 🔗 Weiterführende Links Art. 3 Grundgesetz Gleichheitsgrundsatz (auch: Chancengleichheit) VwV Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf u. Behinderungen Aktuell einzige Vorschrift in BW zum Notenschutz (Stand Mai 2026) BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 – 6 C 35/14, NVwZ 2016, 541 Entscheidung zum Hinweis auf Notenschutz in Halbjahresinformationen und Zeugnissen (ab Randnummer 37) OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.2019 – 2 ME 570/19 Kein Nachteilsausgleich bei ADHS VG Freiburg, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07 Kein Nachteilsausgleich bei ADHS Beschluss der KMK vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007: Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (zum Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und Vergleich zu Lese-Rechtschreib-Schwäche)

Haftung
Ep. 03

Haftung

In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ dreht sich alles um die Haftung von Schulleitungen und Lehrkräften bei Verletzungen von Pflichten - u.a. der Aufsichtspflicht. Im Schulalltag kann schnell einmal etwas passieren, es können Verletzungen und Sachschäden entstehen. Inwieweit Lehrkräfte dann für entstandene Schäden haften müssen, klärt diese Episode anhand verschiedener Beispiele. 🎙️ Inhalt im Überblick (00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (01:50) Wann hafte ich als Lehrkraft? Das Prinzip der Amtshaftung (04:50) Einfache und grobe Fahrlässigkeit (10:38) Zivilrecht und Strafrecht (13:34) Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren. 📖 Aus dem Podcast Für Lehrkräfte und Schulleitungen im schulischen Bereich gilt die sogenannte „Amtshaftung“. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann das Land als Dienstherr Regress nehmen. Die Podcast-Episode erklärt den Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit und geht auch auf strafrechtliche und disziplinarrechtliche Fragestellungen ein. 🔗 Weiterführende Links § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Art. 34 Grundgesetz § 223 StGB (Strafgesetzbuch) § 340 StGB § 24 Beamtenstatusgesetz

Aufsichtspflicht
Ep. 02

Aufsichtspflicht

In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ dreht sich alles um die Aufsichtspflicht. Hier gibt es von Seiten der Schulleitung und der Lehrkräfte immer wieder Unklarheiten, die es im Rahmen der Folge zu klären gilt. 🎙️ Inhalt im Überblick (00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (02:05) Rechtliche Grundlagen, elterliches Sorgerecht und schulischer/außerschulischer Bereich (05:10) Wie genau geht eigentlich Aufsicht? (06:08) Aufsicht in den Pausen (09:25) Schulweg (12:14) Aufsicht an der Schulbushaltestelle (16:30) Aufsicht im Schullandheim und beim Schulausflug (19:55) Kann ich die Aufsichtspflicht auch delegieren? 📖 Aus dem Podcast In der Schule übernehmen die Lehrkräfte auf Grundlage des Erziehungs- und Bildungsauftrags die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Schüler. Dabei gibt es keine festgeschriebenen Regelungen für alle Situationen im Schulalltag. Aufsicht heißt nicht „alles kontrollieren“ und „alles verhindern“, sondern Aufsichtspflicht bedeutet, in der jeweiligen Situation angemessen zu handeln. Die Podcast-Episode beschreibt die Besonderheiten von verschiedenen Aufsichtssituationen und auf was es zu achten gilt. 🔗 Weiterführende Links Art. 7 Grundgesetz § 1 Schulgesetz BW VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen VwV Berufliche Orientierung § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Formular – Außerunterrichtliche Veranstaltung – schriftliche Erklärung der Eltern

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Ep. 01

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ geht es um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule. Besprochen werden die rechtlichen Grundlagen und Verfahren des § 90 Schulgesetz und wie Schulen diese Maßnahmen rechtssicher umsetzen können. Die Episode behandelt auch die Vermeidung von Formfehlern und die Bedeutung des Ermessensspielraumes bei der Auswahl der passenden Maßnahmen. 🎙️ Inhalt im Überblick (00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (02:02) Grundlagen (03:49) Pädagogische Erziehungsmaßnahmen vs. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (05:53) Formelle Rechtmäßigkeit (10:57) Materielle Rechtmäßigkeit (13:53) Verhältnismäßigkeit und Ermessen (17:11) Vorläufige Maßnahmen 📖 Aus dem Podcast Pädagogische Erziehungsmaßnahmen sind in § 23 Abs. 2 Schulgesetz geregelt, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in § 90 SchulG. Alle angeordneten Maßnahmen benötigen eine Rechtsgrundlage, da sie in die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler eingreifen. Maßnahmen nach § 90 SchulG sind: Nachsitzen, Überweisen in die Parallelklasse, Unterrichtsausschluss und Schulausschluss sowie Androhung eines Unterrichts- oder Schulausschlusses. Bei Anordnung einer § 90-Maßnahme ist insbesondere auf Zuständigkeit, Verfahren und Form zu achten. 🔗 Weiterführende Links Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz § 90 SchulG § 23 Abs. 2 SchulG VG Stuttgart vom 29.11.2019 – 12 K 7663/19 (zum schweren bzw. wiederholten Fehlverhalten nach § 90 SchulG (ab Randnummer 18))

Trailer – RECHT einfach erklärt

Trailer – RECHT einfach erklärt

Moderator Stefan Saußele und seine Gäste Herr Dr. Stefan Reip und Frau Dr. Gesine Walz – beide als Juristen am Kultusministerium tätig – stellen sich vor und erläutern Aufbau und Intention des Podcasts „RECHT einfach erklärt“. Zudem geben sie Einblick in die Inhalte der ersten Folgen. In jeder ca. 20-minütigen Episode wird ein Schwerpunktthema, z.B. „Aufsichtspflicht“ besprochen und im Überblick dargestellt. Juristisch fundiert, anschaulich und mit praktischen Beispielen unterlegt. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Anhören und Stöbern in den Shownotes und freuen uns auf Ihr Feedback.