In der achten Folge unseres Podcasts „Educätion im Fokus“ dreht sich alles um den DigitalPakt 2.0 und die Frage, was die geplante Neuauflage für Schulen und Schulträger in Baden-Württemberg bedeutet. Host Irmi Mühlhuber spricht mit Christoph Schaub, dem Leiter des Digitalreferats des Kultusministeriums und Nathalie Münz vom Landkreistag Baden-Württemberg über die Erfahrungen aus dem ersten DigitalPakt, die wesentlichen Neuerungen des DigitalPakts 2.0 sowie den aktuellen Stand der Planungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, wie das neue Förderverfahren einfacher und unbürokratischer werden soll, welche Aufgaben auf Schulen und Schulträger zukommen und worauf sie sich bereits heute vorbereiten können.
🎙️ Inhalt im Überblick
👤 Unsere Gäste
Nathalie Münz ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Landkreistags Baden-Württemberg und leitet dort das Dezernat II – Bildung, Umwelt und Mobilität. Seit 2004 ist die Juristin beim Landkreistag tätig und vertritt die Interessen der 35 baden-württembergischen Landkreise gegenüber Landtag, Landesregierung und weiteren Partnern. In ihrer Funktion begleitet sie unter anderem die Themen schulische Bildung, berufliche Schulen und die kommunale Bildungsinfrastruktur und ist damit eine zentrale Ansprechpartnerin für die Perspektive der Schulträger im DigitalPakt 2.0.
Christoph Schaub leitet im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg das Referat „Digitalisierung, Medienbildung, Digitale Bildungsplattform“. Gemeinsam mit seinem Team verantwortet er unter anderem die strategische Weiterentwicklung der Digitalisierung an den Schulen, die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Geschäftsstelle DigitalPakt. Als Lehrer für berufliche Schulen verbindet er langjährige pädagogische Erfahrung mit vielfältigen Stationen in der Bildungsverwaltung und begleitet die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren.
📖 Aus dem Podcast
Die Aufnahme dieser Folge erfolgte am 31.07.2026. Aktuelle Entwicklungen können von den besprochenen Inhalten abweichen. Die Informationen entsprechen dem Sachstand zum Zeitpunkt der Aufnahme. Die Verwaltungsvorschrift lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
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