Digitalpakt II
Irmi Herzlich willkommen bei einer neuen Folge Education im Fokus. Mein Name ist Irmi Mühlhuber und ich bin am ZSL im Referat Digitalisierung und Medienbildung tätig. Heute darf ich mit zwei ganz spannenden Gästen über das aktuelle Thema „Digitalpakt zwei“ sprechen, nämlich mit Frau Nathalie Münz, der stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin im Landkreistag im Dezernat zwei Bildung, Umwelt und Mobilität. Herzlich willkommen!
Münz Vielen Dank, ich freue mich sehr, dass ich da sein darf,
Irmi Frau Müntz. Was genau ist denn Ihre Rolle im Rahmen des Digitalpakts?
Münz Bei uns als Landkreistag sind die Landkreise Baden-Württembergs Mitglied. Die sind kommunale Schulträger und werden hoffentlich aus dem Digitalpakt viele Finanzmittel bekommen, um die Digitalisierung an ihren Schulen voranzubringen.
Irmi Okay, dann schauen wir mal, was unser zweiter Gesprächspartner dazu sagt. Das ist nämlich heute Christoph Schaub. Christoph Schaub ist Leiter des Digitalreferats am KM. Herzlich willkommen Christoph.
Christoph Ja, Moin!
Irmi Was ist denn deine Aufgabe im Rahmen des Digitalpakts?
Christoph Meine Aufgabe im Rahmen des Digitalpakts ist es vornehmlich, dass wir als Referat am Kultusministerium sowohl mit dem Bund im Gespräch darüber sind, wie dieser Digitalpakt konstruiert und am Ende umgesetzt wird, als auch, dass wir operativ diesen Digitalpakt dann im Land Baden-Württemberg konstruieren, ausrollen und dann mit den kommunalen zu einem Erfolg bringen.
Irmi Das heißt, bei dir ist auch die Geschäftsstelle „Digitalpakt Schule“.
Christoph Das ist richtig.
Irmi Digitalpakt 2 ist heute unser Thema. Wir sollten vielleicht erst mal darüber sprechen. Was war denn der Digitalpakt 1 eigentlich genau? Wie ist er gelaufen? Mal so ein kurzes Recap
Münz Recap Digitalpakt 1 ist insgesamt von der Abwicklung gut gelaufen, kann man sagen. Was natürlich immer wieder vor Ort in der Praxis schon auch für Herausforderungen gesorgt hat, war, dass der ja ziemlich mitten in die Corona-Zeit fiel und dann auch immer wieder mit einem Sonderprogramm nach dem anderen um die Ecke kam, was im Prinzip gut war. Es gab ein Sonderprogramm für Lehrerendgeräte. Es gab ein Sonderprogramm für Administrationsleistungen. Es war wichtig und richtig, aber hat natürlich für die Praxis draußen vor Ort dann auch immer wieder sehr kurzfristig zusätzliche Herausforderungen in der Umsetzung, in der Abwicklung gebracht. Auch die Geräte mussten ja dann insgesamt sehr kurzfristig beschafft werden. Und es war insgesamt doch ein sehr hoher administrativer Aufwand, der getätigt werden musste und dafür kam, das ist die Meinung aus der Praxis der Landkreise, doch relativ wenig Geld vor Ort ganz konkret an.
Irmi Das heißt, Frau Müntz, Ihre Rolle an der Stelle ist jetzt tatsächlich die Schulträger, also auch die Landkreise, zu vertreten.
Münz Absolut. Wir als Landkreistag sind Interessenvertretungsverband der fünfunddreißig Landkreise im Land. Die Landkreise sind überwiegend Träger der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der beruflichen Schulen. Also insofern liegt der Fokus aus Sicht der Schulträger ganz klar auf diesen beiden Schularten.
Irmi Dann vielleicht noch mal ein kurzes Stimmungsbild oder Recap aus dem Kultusministerium. Wie ist denn da der Digitalpakt eins wahrgenommen worden?
Christoph Ich glaube, wir können nicht nur so eine Art Stimmungsbild anbieten, sondern tatsächlich auf eine gewisse Evidenz zurückgreifen. Der Digitalpakt 1 ist inzwischen ja evaluiert bundesweit. Wenn wir die Zahlen anschauen, als Baden-Württemberger glaube ich, guten Gewissens auf die Schultern klopfen, auch gemeinsam mit der kommunalen Seite. Alle Mittel, die zur Verfügung standen, sind da angekommen, wo sie hin sollten. Auch das ist gut bewiesen aus den Untersuchungen, tatsächlich im Unterricht angekommen. Also nicht nur einfach verausgabt. Wir wissen, dass Lehrerinnen und Lehrer heute deutlich mehr digitale Technologien einsetzen als vor dem Digitalpakt. Wir wissen auch, dass die Ausstattung an sich sich deutlich verbessert hat. Und wir können im Vergleich – und das ist, glaube ich, wichtig zu wissen, wenn wir uns anschauen, was ist in anderen Bundesländern passiert und was ist in Baden-Württemberg passiert und wie ist das bundesweit gelaufen? Dann sind wir wirklich überall gut dabei. Also es ist nicht so, dass man jetzt sagen könnte, es gibt Spitzenreiter-Länder und es gibt Länder, in denen hat das nicht funktioniert, sondern das lief überall gut. Und in Baden-Württemberg, muss man sagen, liegen wir ziemlich sozusagen im guten Feld der vergleichbaren Umsetzung, wenn man alle Länder nebeneinanderlegt. Und vielleicht einen letzten Aspekt an der Stelle Der Digitalpakt 1, Frau Münz hat es eben gesagt, war etwas aufwändig, was die Administrationsaufgaben anging, also die ganze Abwicklung rund um das Thema, Anträge und Belege. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Lernprozess war, weil für viele Schulen war das ja der erste Berührungspunkt eigentlich mit der Fragestellung: „Was ist das digitale Konzept oder mit welchem Konzept wollen wir Digitalität in unserem pädagogischen Rahmen irgendwie realisieren?“ Da braucht es wahrscheinlich zwei, drei Gedankenschleifen mehr, um dann auch zu einer sinnvollen Investition zu kommen. Vor dem Hintergrund würde ich sagen: Ja, das war sicherlich aufwendig, aber das war gut investierter Aufwand.
Irmi Okay. Das ist mit Sicherheit ja gleich schon mal eine Basis für das, was vielleicht auch im Digitalpakt 2 anders sein wird. Aber vielleicht noch mal zum Einser. Kannst du an das, dass wir als Baden-Württemberg da gut waren, vielleicht noch mal ein paar konkrete Zahlen dran machen, dass man sich vorstellen kann, um welche Dimensionen es hier tatsächlich gegangen ist?
Christoph Also ich kann erst mal auf der Zahlenbasis sozusagen des reinen Geldes sicherlich ein paar kluge Daten liefern. Das ist zum einen: Der Digitalpakt 1 in der Grundkonfiguration hatte ja 650 Millionen Euro für das Land Baden Württemberg bereitgestellt, ganz grob. Diese sechs hundert fünfzig Millionen Euro sind vollständig abgeflossen und sie sind nicht irgendwohin geflossen versickert, sondern sie sind da gelandet, wo sie hingehört haben, auch eingesetzt worden für die richtigen Aufgaben. Dann gab es obendrauf 65 Millionen für die Schüler Endgeräte. Die hat das Land noch mal dann wieder verdoppelt, so dass ein 130 Millionen Euro da eingesetzt wurden. Dann wurde für 65 Millionen Euro Lehrkräfte Endgeräte gefördert. Und dann gab es noch ein Förderprogramm zur Administration, auch in gleicher Höhe 65 Millionen Euro. Dazu kamen dann ja noch das Paket, was wir rund um Corona als Land geschnürt hatten. Also man kann davon ausgehen, auch wenn man jetzt guckt, was dann die Schulträger obendrauf gelegt haben, dass sicherlich in der Größenordnung grob zwei Milliarden Euro über die Laufzeit von Schulträgern und Land und Bund in die Digitalisierung von Schulen investiert wurde, was ein riesengroßes Aufholprogramm war. Und wenn wir uns jetzt, auch das so eine Zahl vielleicht, anschauen, was macht das am Ende sozusagen auf der Ebene Schüler und sein Gerät? Dann sind wir gekommen, mal vom Digitalpakt von rund elf Schülern, teilen sich ein Gerät also jetzt rein rechnerisch und sind gelandet am Ende bei drei Schüler teilen sich ein Gerät, was nicht heißt, dass drei Schüler um einen Computer herumsitzen, sondern was einfach heißt, dass über die anderthalb Millionen Schüler, die wir in Baden Württemberg haben, eben entsprechend Geräte vorhanden sind, die nach unterschiedlichen Szenarien in der Schule genutzt werden.
Münz Vielleicht noch ein ergänzender Aspekt. Herr Schaub hatte es genannt, was für uns dann auch absolut so auf das Ende des Digitalpakts eins sehr gut lief. Wir hatten ja alle gemeinsam das klare Interesse, dass keine Mittel übrig bleiben und wir keine Mittel dem Bund oder gegebenenfalls anderen Bundesländern zurückgeben müssen. Es war aber tatsächlich so, dass innerhalb der regulären Antragsfristen dann tatsächlich noch ein Mittelüberhang da war. Und da haben wir es in sehr guter und enger Abstimmung mit dem Kultusministerium und der kommunalen Seite hinbekommen, in einem sehr schlanken, unkomplizierten Interessenbekundungsverfahren quasi alle Schulträger im Land noch mal abzufragen: Habt ihr noch Konzepte in der Schublade liegen? Gibt es noch Themen, die ihr kurzfristig auf den Weg bringen wollt, die förderfähig sind? Und da ist es dann tatsächlich sozusagen in einem zweiten Durchgang gelungen, alle, alle Mittel vor Ort an die Schulen zu geben und so, dass sie dann auch entsprechend für den Schulalltag, für die Digitalisierung der Schulen eingesetzt werden konnte. Da waren wir tatsächlich auch dankbar und gläubig, auch in guter, enger Abstimmung, dass das gelingen konnte, weil ich glaube, das hätten wir uns alle gemeinsam politisch auch nicht leisten können und auch nicht leisten wollen, dass wir öffentlich verkünden müssen: Es ist nicht gelungen, alle Mittel des Digitalpakts 1 im Land zu halten.
Christoph Und an der Stelle und das ist das Besondere, vielleicht oder das besonders Wichtige an diesem Förderprogramm: Wir haben nicht nur die Mittel nicht zurückgeben müssen, was ja so ein toller Marker wäre für das Geld ist jetzt mal weg, sondern diese Mittel sind sinnhaft eingesetzt und das ist auch bestätigt, also es ist jetzt nicht so, dass die Mittel einfach nur da gelandet sind, wo sie hin sollten, sondern sie haben dort vor Ort klar Wirkung entfaltet. Das sei einmal in der Ausstattung, natürlich ist es messbar, dann ist es im Nutzungsszenario messbar und es ist letztendlich auch messbar an den Rückmeldungen, die wir jetzt inzwischen ja so aus der Landschaft kriegen, dass diese Diskussion, die 2019 noch Thema waren: Brauche ich überhaupt an einem Gymnasium ein Gerät oder bin ich ein Hort der humanistischen Bildung in analoger Form oder so etwas? Das ist abgeebbt. Das ist nicht mehr in der Diskussion. Es ist auch nicht mehr in der Diskussion zu sagen, wir wiegen gegeneinander auf. Sport und Kunst und Musik sind doch genauso wichtig oder so, nein! Ja, das steht alles nebeneinander. Und das kann alles miteinander auch sozusagen koexistieren an der Schule. Das sind aus meiner Sicht messbare Effekte aus dieser großen Ausstattungsinitiative, die auch in der Breite wirklich von allen Trägern getragen wurde.
Irmi Okay, als ZSL und Verantwortliche für Fortbildung im Bereich Digitalisierung muss ich jetzt natürlich sagen: Gerade auch in Kunst, Sport, Musik haben wir wahnsinnige Potenziale zur Nutzung digitaler Medien. Aber das ist heute ja nicht unser Thema. Der Digitalpakt zwei ist ja jetzt in den Startlöchern. Jetzt wäre mal meine Frage so wie weit ist er denn schon?
Christoph Nun haben wir heute den 31.07. Ich glaube, das ist wichtig, denn wenn jemand am 05.08. diesen Podcast hört, ist er vielleicht schon ganz anders. Aktuell warten wir darauf, dass alle Bundesländer die vom Bund vorgelegte Vereinbarung unterschreiben. Im Moment haben wir zwölf Unterschriften, soweit mir bekannt von 16, also eigentlich von 17, weil am Ende muss der Bund unterschreiben. Wir in Baden-Württemberg haben im März unterzeichnet und sind eigentlich bereit. Wir haben sogar, ich glaube, Frau Münz, das darf ich so sagen. Wir sind eigentlich sogar uns einig, wie wir es im Land machen. Wir hätten einen Plan gemeinsam. Und was wir jetzt bräuchten, wäre die Unterschrift des Bundes, die Unterschrift der anderen Länder. Und dann könnten wir anfangen, unseren Plan umzusetzen.
Münz In der Tat die Frage, wie viel man von dem Plan schon verraten darf, weil wir tatsächlich auch da in guter Abstimmung bisher unterwegs waren. Wir kennen seitens der kommunalen Seite auch bereits ganz konkret den Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Landes zur Umsetzung des Digitalpakts 2.0 in Baden-Württemberg. Und wir haben da schon an verschiedenen Punkten auch eine gewisse Kehrtwende erreicht im Vergleich zum Digitalpakt 1. Was der Bund aber jetzt eben auch möglich gemacht hat, muss man auch sagen, insbesondere was das Thema Antragsverfahren angeht. Wir sind hier hoffentlich künftig weg von einem Antragsverfahren, was eben in der letzten Runde auch sehr kleinteilig und in der Tat in der Abwicklung sehr aufwendig war. Wir sind aktuell unterwegs, dass es ein sogenanntes Schulträger-Budget geben wird. Das heißt, wir schauen uns insgesamt die Gesamtschülerzahl im Land an, brechen die dann runter auf den jeweiligen ganz konkreten einzelnen Schulträger und weisen dann einen pro-Kopf-Betrag pro Schülerin/pro Schüler zu. Und innerhalb dieses Budgets je Schulträger kann dann tatsächlich der Mitteleinsatz sehr flexibel erfolgen. Immer ganz klar zweckgebunden innerhalb der Fördertatbestände, die der Bund vorgibt und die das Land auch in seiner VWV entsprechend übernommen hat. Also wenn das gelänge, und so sieht es gerade aus, wäre das ganz konkret im Hinblick auf das Thema Entbürokratisierung, wofür wir kommunale Seite uns auch immer sehr, sehr intensiv einsetzen, wäre das wirklich jetzt auch noch mal eine deutliche Verbesserung und Vereinfachung im Vergleich zum Digitalpakt 1.
Christoph Es ist aus unserer Sicht nicht nur entbürokratisierend, sondern es schafft auch die Freiräume, die die Schulen mit den Schulträgern vor Ort benötigen, um wirklich, ich sage mal, an den Punkt zu kommen: Was brauche ich pädagogisch genau, und was kann der Schulträger leisten? Wir gehen mit dem Schulträger Budget in eine Richtung, die noch stärker Freiräume eröffnet, wo eben nicht am Ende klar ist: Weil du in der Grundschule hier 25 Schüler hast, musst du jetzt 25 Schulbudgets umsetzen, obwohl du gerade letztes Jahr einen Neubau gekriegt hast, obwohl du gerade möglicherweise voll ausgestattet bist. Das wäre sozusagen eine andere Förderlogik, zu sagen: Jeder kriegt gleich. Und wir sind hier aus meiner Sicht sehr viel klüger vorgegangen. Nicht jeder kriegt gleich, sondern es gibt Budgets und diese Budgets werden vor Ort nach Bedarf eingesetzt. Ich glaube, dass das auch, wie gesagt, nicht nur entbürokratisiert, sondern auch noch mal einen anderen Impetus vor Ort gibt. Zu sagen: Hey, wir sprechen noch mal drüber, was brauchen wir denn wirklich?
Irmi Vielleicht können wir das sogar ein bisschen konkreter machen, dass die Schulträger und auch Schulen wissen, was jetzt auf sie zukommt. Wir hatten im Digitalpakt 1 ja den Medienentwicklungsplan. Gibt es so was wieder oder eine ähnliche Form davon? Oder funktioniert es jetzt anders?
Christoph Also der Medientwicklungsplan ist interessanterweise auch in den Evaluationen des Digitalpakts 1, da hieß es ja das „technisch-pädagogische Einsatzkonzept“, einer der Hauptkritikpunkte gewesen. Auf der einen Seite, und da stehe ich auch zu, und ich glaube, auch Frau Münz wird das bestätigen, war das ein ganz wichtiger erster Schritt zu sagen: Schule und Schulträger, setzt euch zusammen, überlegt mal, wo es denn hingehen soll. Auf der anderen Seite war das ein unglaublicher Aufwand. Die Dinger haben 60, 70 Seiten gehabt. Schulen haben teilweise Prosa geliefert, sich vertieft in Literatur eingearbeitet, um dann zu belegen, welche Effekte sie durch möglicherweise bestimmte Ausstattung erzielen wollen. Dann gab es Konflikte vor Ort, wo der Schulträger gesagt hat: Ja, das ist ja schön und gut, dass ihr jetzt so einen dicken, fetten Plan geschrieben habt, aber das ist außerhalb der Möglichkeiten. Dann war die Frage: Kann der Schulträger eigentlich diesen Medienentwicklungsplan am Ende quasi auch einfordern? Also was ist, wenn sich schulische Bedingungen ändern? Und Frau Münz hat es eben schon gesagt, die haben sich dann ja auch ganz plötzlich geändert durch die Pandemie und alles wurde anders. Und diese Medienentwicklungspläne waren irgendwie vielleicht noch leitend, aber maßgeblich dann auch Makulatur. Ich glaube, alle Schulen haben dabei einmal gelernt, auf das Thema digitale Ausstattung, digitale Technologien, digitale Möglichkeiten zu gucken. Und die Pläne sind so weitreichend, weil das pädagogische Konzept so weitreichend ist, was jeweils hinterlegt ist, dass wir dieses Mal das nicht erneut brauchen. Was wir viel mehr brauchen, ist allerdings den kritischen Diskurs vor Ort: Haben wir gemeinsam im Kollegium den Plan, haben wir abgestimmte Vorgehensweisen und haben wir die sich daraus ergebenden Implikationen technischer Art mit dem Schulträger so abgestimmt, dass sie dann auch zum tragfähigen Betriebs- und Einsatzkonzept führen? Das wird ein wichtiger Punkt im Digitalpakt 2 sein, dass Schulträger bestätigen, wenn sie die Mittel einsetzen, dass sie sie nicht nur einsetzen für ein Invest, sondern dann auch sicherstellen, dass eben Betrieb und Einsatz, Support, Wartung so gesichert sind, dass die Schule damit auch sicher arbeiten kann. Das ist ein großer Punkt in der Evaluation des Digitalpakt 1 gewesen, dass Schulen gesagt haben: Wir haben oft Dinge bekommen, wo wir am Ende dann im Alltag gar nicht so richtig mit umgehen konnten, weil einfach nicht sichergestellt war, dass es immer funktioniert.
Münz Da würde ich vielleicht tatsächlich aus Sicht der beruflichen Schulen insofern ein bisschen einhaken wollen. Ja, dieses Phänomen gab es, so nach dem Motto: Es waren auch private Firmen im Land unterwegs, die die Gelegenheit geschickt genutzt haben oder sie nutzen wollten und auf die Schulträger zu sind mit Listen und gesagt haben: Das ist das, was ihr jetzt für eure schulische Ausstattung braucht. Das bringt euch dann auch letztlich pädagogisch voran, ohne dass eben tatsächlich die pädagogische Sinnhaftigkeit dahinterstand. Da würde ich tatsächlich für die beruflichen Schulen in Anspruch nehmen, dass das in aller, aller Regel dort nicht so passiert ist, weil einfach die beruflichen Schulen schon per se, muss man sagen, auch vor dem Digitalpakt 1 in Sachen Digitalisierung, ich glaube, das kann man so sagen, wesentlich weiter waren als die allgemeinbildenden Schulen, was einfach in der Natur der Sache liegt, in den Bildungsgängen, die dort angeboten werden, die natürlich von vornherein schon sehr, sehr viel intensiver auf technische Fragestellungen etc. ausgerichtet sind. Also insofern haben wir dieses Phänomen zum Glück bei beruflichen Schulen sicher nicht so ausgeprägt erlebt, wie es tatsächlich teilweise in anderen Bereichen so vorgekommen ist. Deshalb kann man aus unserer Sicht sagen, dass der Medienentwicklungsplan in der Tat im ersten Durchgang des Digitalpakts 1 eine gewisse Berechtigung hatte, um genau sozusagen auch die Ziele zu erreichen, die Herr Schaub formuliert hat. Wir brauchen eben… Es gab ja immer diesen Begriff Technik und Pädagogik muss in einer Hand gehen. Und insofern war das sicher ein gutes und richtiges Instrument in der ersten Runde, wo natürlich auch viele Schulen beim Thema Digitalisierung noch sehr, sehr am Anfang standen. Wir haben jetzt in der zweiten Runde, auch da vielleicht aus dem Nähkästchen geplaudert, tatsächlich in den Verhandlungsrunden mit dem Land auch mal kurz die Frage aufgeworfen. Der Bund hat den Medienentwicklungsplan jetzt im Digitalpakt 2 nicht vorgegeben. Wir haben tatsächlich aber kurz gemeinsam überlegt, das Land hätte theoretisch in seine Verwaltungsvorschrift, könnte es immer noch tun, Ich hoffe nicht, dass das passiert, aber könnte theoretisch die Vorgabe „Es braucht einen Medienentwicklungsplan“ dort reinformulieren. Wir haben uns von kommunaler Seite ganz klar dagegen ausgesprochen, tatsächlich unter dem Aspekt, Herr Schaub hat es schon ausgeführt, wir sind der Meinung, wir brauchen dieses Instrument tatsächlich nicht mehr. Es hat sich in dieser Form und auch in dem Detaillierungsgrad, den man da damals gefahren hat, tatsächlich jetzt überholt. Und die Schulen sind einfach wesentlich weiter. Der erste Digitalpakt startete 2019. Wir haben jetzt das Jahr 2026. Das heißt, wir können schon auch Vertrauen in die Schulen und in die Schulträger haben, dass da jetzt in Sachen Digitalisierung natürlich die Entwicklungen weitergegangen sind und diese Anforderung, Technik und Pädagogik zu verknüpfen, schlicht im Alltag so integriert ist und gelebt wird, dass man, glaube ich, in der Tat auf dieses Instrument gut verzichten kann und trotzdem vor Ort nur das angeschafft wird, was tatsächlich dann auch im Einsatz im Unterricht den pädagogischen Mehrwert entfaltet.
Christoph Und wir haben als Land an der Stelle ja auch noch mal nachgeliefert, sozusagen durch die Überarbeitung des Referenzrahmens „Schulqualität“. In dem sind diese Aspekte: Denke darüber nach, wie Schule funktionieren soll. Denke darüber nach, welche Technologien du einsetzen möchtest. Das sind immanente Fragen, die in Schule vorhanden sind. Und wenn Schule und Unterrichtsentwicklung betreibt, wird sie immer automatisch auch an die Fragestellung kommen: Mit welcher Ausstattung tue ich das? Ich glaube tatsächlich, es braucht nicht wieder ein Papier zusätzlich.
Irmi Gibt es denn für die Schulen, die vielleicht noch nicht so weit sind, Unterstützungsangebote oder soll es die geben, wie Schulen vielleicht auch planen können oder an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zum Digitalpakt haben?
Christoph Also wir werden die üblichen Unterstützungsangebote, und das soll jetzt gar nicht despektierlich klingen, sondern das ist ein riesengroßes System, in Anspruch nehmen können als Schulen. Wir haben Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung im Land. Wir haben Fachberaterinnen und Fachberaterinnen Unterrichtsentwicklung im Land. Wir haben die klassischen Ansprechpersonen der Lehrkräftefortbildung, wir haben die Angebote der Lehrkräftefortbildung. Wir werden zusätzlich, damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, wieder Träger-Sprechstunden anbieten. Das hat einfach was damit zu tun, dass wir bei den vielen Trägern, die wir im Land haben wir gehen wieder von so um 1600 aus, was einfach bedingt ist durch die große Zahl der Gemeinden auf der einen Seite und auf der anderen Seite eben auch die privaten Schulträger, die natürlich berücksichtigt sind im Digitalpakt. Da gibt es immer Unsicherheiten. Darf ich das? Kann ich das? Ist das damit gemeint? Also zum Beispiel: Was ist denn eigentlich ein Endgerät? Und das Zubehör? Das wird man einfach oft gefragt. Und da haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, zu sagen, wir bieten Sprechstunden an, wir machen so ein bisschen FAQ, wir werden das webmäßig aufarbeiten, wir werden auch wieder ein bisschen auf Tournee gehen als Land in die großen Besprechungen der Schulträger, in die entsprechenden Gremien und ein gesondertes Unterstützungssystem, sozusagen den Berater Digitalpakt, den braucht es aus meiner Sicht nicht, weil wir Digitalität integrativ denken und nicht als: Jetzt kommt der Typ mit den Medien.
Irmi Okay. Sehr gut. Damit bist du ja voll auf der Linie, die wir auch in der Fortbildung fahren. Aber noch mal ganz konkret. Du hast jetzt schon so Fragen formuliert auch, die in den FAQs vielleicht vorkommen könnten, zum Beispiel: Was ist ein Endgerät? Warum ist diese Frage denn so wichtig? Oder, anders gesagt: Was genau ist denn förderfähig und was nicht?
Christoph Das ist genau die Frage. Frau Münz würde sagen: Das ist quasi Kern dieser Verwaltungsvorschrift. „Was bekomme ich?“ ist die erste Frage für den Schulträger. „Und was darf ich damit?“ ist die zweite Frage und alles andere ist dann eher so, da kann sich das Kultusministerium drum kümmern. Das ist ein berechtigter Anspruch, aus meiner Sicht, weil wir sind das Bindeglied zwischen Bund und Schulträger. Und insofern ist es unser Job, jetzt dafür zu sorgen, dass die Schulträger wirklich genau wissen, was sie dürfen, damit wir nicht am Ende in Beanstandungen hineinkommen und sagen: Na ja, Freunde, das hätte jetzt aber nicht so Not getan. Konkret zu den Fördergegenständen und Fördertatbeständen: Das ist mal erst einmal quasi das Übliche, was auch jeder erwarten täte. Also Digitalpakt 1 fortgesetzt: Endgeräte für Schülerinnen und Schüler. Ja, was ein Wunder. Endgeräte für Lehrkräfte und Spezialität, Endgeräte auch für anderes pädagogisches Personal an der Schule, die im Unterricht tätig sind. Das ist eine deutliche Ausweitung gegenüber dem ersten Digitalpakt. Dann kommt das ganze Paket rund um die Infrastruktur der Schule: Netzwerkausstattung, WLAN-Geschichten, alles, was man rund um Server möglicherweise braucht, wenn man denn noch welche braucht, und, und da wird es jetzt ein bisschen schwierig, investive Maßnahmen, die begleitend nötig sind. Also wer jetzt möglicherweise noch mal auch in eine Art Refresh hineingeht, weil er Displays statt Beamer einsetzt oder sonst etwas, der muss möglicherweise ja auch durchaus noch mal Schlitzen und Kabel hineinlegen. Auch das ist wieder förderfähig. Wir haben im ersten Digitalpakt, kleiner Ausflug jetzt hier an der Stelle, die Erfahrung gemacht, dass da sehr, sehr viel Geld verbraucht worden ist, weil man eben auch erst einmal Gebäude sozusagen ertüchtigen musste, dafür zu sorgen, dass das Kabel da hinkommt, wo es hingeht. Das glauben wir ehrlicherweise, dass das jetzt erledigt ist weitestgehend. Aber nichtsdestotrotz, gerade auch in der Beschränktheit der Mittel und in der Geschwindigkeit, Frau Münz hat das vorhin gesagt, die das im ersten Digitalpakt umgesetzt werden musste, sind nicht überall jetzt zum Beispiel Access Points verbaut worden, die quasi über die nächsten fünf, sechs Jahre noch hinaus mitmachen würden, weil sie eben klassische Konsumerprodukte waren, möglicherweise an der ein oder anderen Stelle. Also das ist auch alles förderfähig und dann kommt so eine Art Nachrangigkeit für, das trifft Frau Münz mit den beruflichen Schulen insbesondere, für digitale Technologien, für die berufliche Ausbildung. Das sind zum Beispiel wieder auch die Skills-Lab-Frage in der Pflege. Das ist möglicherweise wieder Simulationsequipment rund um technische Prozesse. So 4-0-Sachen, das ist alles nachrangig dort vorgesehen. Wenn der Schulträger sagt: Nee, ich bin eigentlich fertig mit allem anderen, das soll doch bitte auch wieder möglich sein. Und, da wird Frau Münz sicherlich gleich was dazu sagen, wir haben auch so eine gewisse Nachrangigkeit im Bereich der naturwissenschaftlichen Bildung, der weiteren Unterrichtsausstattung. Das hat auch was mit der Erfahrung aus dem ersten Digitalpakt zu tun, dass rund um berufliche Ausbildung und Unterrichtsausstattung, also auf den Punkt zu bringen: Da wurden Dinge als digital verkauft, die nur bedingt digital waren. Also ist ja die Frage, ob ich, wenn ich ein Schlagzeug im Musikraum ersetze, durch ein Midi Schlagzeug. Ist das jetzt ein Schritt zur Digitalisierung oder ist das jetzt eigentlich eher eine Art digitale Technologie, die ich einsetze? Wie viel Bühnenequipment, wie viel Mischpulte, wie viel Mikrofone gehören zu einer digitalisierten Umgebung? Oder ist das nicht sozusagen die Tür gewesen, dann zu sagen: Naja, gut, die Technologie ist heute eben digital und jetzt tauschen wir mal das alte Aula-Equipment durch. Das wollen wir hier an dieser Stelle verhindern durch die Nachrangigkeit, weil die Mittel eben auch beschränkt sind. Und da vermute ich, Frau Münz rutscht schon auf dem Stuhl hin und her, was beschränkte Mittel angeht, möchte sie was sagen.
Münz In der Tat, die Mittel sind beschränkt, deshalb: Die Fördertatbestände sind alle korrekt aufgezählt. Es wird aber tatsächlich am Ende, und so offen und ehrlich muss man sein, ganz maßgeblich darauf ankommen: Was kann ich denn mit diesen doch sehr begrenzten Mitteln jetzt beim Digitalpakt 2.0 tatsächlich vor Ort umsetzen? Herr Schaub hat vorhin schon die Summen aus dem Digitalpakt 1 genannt. Ich glaube, das muss man offen sagen: Wir reden jetzt beim Digitalpakt 2 doch um wesentlich weniger Geld. Wir haben bezogen auf das Land Baden-Württemberg rund 280 Millionen Euro, die der Bund jetzt zur Verfügung stellt. Das Land muss einen gewissen Kofinanzierungsanteil bringen. Da liegen wir bei rund 65 Millionen Euro. Dann geht natürlich auch, ich rede jetzt für die kommunale Seite, völlig zu Recht auch ein gewisser Betrag für die Privatschulen ab. Und wenn wir dann anschauen, was übrig bleibt für die kommunalen Schulträger, dann sind es im Jahr rund 63 Millionen Euro. Wenn wir das runterbrechen auf die Schülerinnen und Schüleranzahl, sind das rund 40 Euro pro Schülerin pro Schüler pro Jahr. Insofern klingen die Fördertatbestände vom Umfang her sehr, sehr gut. Unbestritten. Ich hatte vorhin auch schon gesagt, wir haben auch schon an den Schulen, an den beruflichen Schulen ein sehr, sehr gutes Grundniveau, auf dem wir aufbauen können, unbestritten. Aber natürlich muss man ehrlich sein: Was wird man für diese überschaubaren Beträge tatsächlich letztlich vor Ort zusätzlich bewirken können? Ein ganz, ganz zentraler Punkt, der bei uns auch immer wieder aus der Praxis ankommt: Wir haben, ich hatte es ja vorhin schon gesagt, die Geräte, die jetzt teilweise doch etwas in die Jahre gekommen sind, erst der Digitalpakt 2019. Das heißt, für die Schulträger geht es ganz maßgeblich um das Thema Ersatzbeschaffungen. Wir haben draußen viele gute Geräte im Einsatz gehabt. Wir sind auch relativ gut im Hinblick auf das Schüler-Geräte-Verhältnis unterwegs gewesen. Aber diese Geräte sind in die Jahre gekommen, sind teilweise nicht mehr funktionsfähig, passen nicht mehr zu den heutigen Anforderungen und müssen schlicht getauscht werden. Insofern: Geld dringend notwendig, muss man aber ehrlich sagen in der Höhe schlicht nicht ausreichend.
Irmi Da hätte ich direkt mal zwei Nachfragen. Erste: Was ist denn konkret mit dem Begriff Kofinanzierung gemeint? Was genau bedeutet das?
Münz Kofinanzierung ist das Kriterium, das der Bund zunächst mal setzt. Der Bund sagt zunächst mal nicht ganz zu Unrecht: Wenn ich den Ländern Geld gebe, dann möchte ich aber auch sicherstellen, dass die Länder sich entsprechend auch mitfinanzieren. Insofern hat der Bund den Ländern das mitgegeben, hat diesmal aber, muss man sagen, haben die Länder ganz gut verhandelt, auch aus unserer Sicht, den Ländern gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, innerhalb dieses Kofinanzierungsanteils sich auch Maßnahmen anrechnen zu lassen, die bereits gelaufen sind. Da ist jetzt sicher Herr Schaub derjenige, der da noch mal besser Auskunft geben kann. Insofern ist es nicht so, dass der Bund verlangt, und das hat er beim ersten Digitalpakt getan, dass originär zusätzlich frisches Geld auf die Bundesmittel drauf kommen, sondern wie gesagt, er akzeptiert auch eine gewisse Anrechnung und auch da, ein bisschen aus den Verhandlungen aus dem Nähkästchen geplaudert, sind wir auch schon einen guten Schritt weitergekommen, weil Stand heute wird es so sein, so wird es auch die Verwaltungsvorschrift des Landes vorsehen, dass dieser Kofinanzierungsanteil tatsächlich in diesem Durchgang komplett von Landesseite getragen wird. In der letzten Runde Digitalpakt 1 war es tatsächlich so, dass ein maßgeblicher Anteil auch von den kommunalen Schulträgern kofinanziert werden musste. Stand jetzt wird das so nicht kommen, sondern tatsächlich das, was der Bund an Kofinanzierung verlangt, wird in Baden-Württemberg komplett vom Land geleistet. Das heißt, wir können tatsächlich innerhalb dieses Budgets, ich hatte es vorhin schon genannt, diese rund 40 Euro pro Schülerin pro Schüler, auch wenn es nicht viel ist, können wir innerhalb dieses Budgets flexibel wirtschaften und müssen nicht noch mal zusätzliche kommunale Mittel drauflegen, wozu wir ganz offen gesagt aktuell auch schlicht nicht in der Lage werden.
Christoph Zusätzlich ist ein wichtiges Stichwort an der Stelle: Die Mittel, die der Bund gibt, stehen unter dem Paradigma der „Zusätzlichkeit“. Also wir können als Land nicht sagen: Die kommunalen Kassen sind auch gerade klamm, dann geben wir doch diese beschriebenen Euro je Schüler und dann kann sich die Kommune an anderer Stelle sozusagen Ausgaben sparen. Das ist nicht so gedacht. Der Digitalpakt 2 ist ganz klar din zusätzliches Programm, er unterstützt die Schulträger bei der Aufgabe, die sie haben, und das ist unbestritten. Da ist jetzt viel aus Fördermitteln angeschafft, was auch möglicherweise ersetzt werden muss. Und diese Zusätzlichkeit zu sagen: Nee, also nicht Entlastung des kommunalen Haushaltes um eine Summe X, sondern: Wir geben dir Mittel, damit du diese Aufgabe noch mal wieder fokussiert angehen kannst. Das ist, glaube ich, wichtig an der Stelle. Und zum Thema, das war jetzt so ein bisschen die Frage rund um Kofinanzierung: Das Konstrukt dieser 2,5 Milliarden Euro im Digitalpakt 2, und dann zu sagen, es sind fünf Milliarden Euro insgesamt, das ist richtig unter dieser Bedingung, dass eben sehr viel anrechenbar ist, heißt aber auch konkret auf der anderen Seite, das keinesfalls fünf Milliarden Euro jetzt frisch irgendwo zur Verfügung stehen. Aber das sind in Baden-Württemberg grob 280 Millionen Euro plus die landesanteilige Kofinanzierung, die Frau Münz, beschrieben hat, dazu, macht 345 ganz grob. Das ist Geld, also echtes Geld sozusagen. Und an Anrechnungen rundherum, also anrechenbare Maßnahmen, sind ja im Haushalt bereits eingepreiste Maßnahmen, die nicht zusätzlich kommen. Also es ist keinesfalls so, dass die kommunale Seite jetzt zu den 280 Millionen Euro an Bundesmitteln noch mal 280 Millionen Landesmittel obendrauf gelegt bekommt, sondern da hat sich Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass insgesamt bundesweit 500 Millionen und dann davon bei uns nach Königsteiner Schlüssel 13 Komma noch was Prozent eben überhaupt nur durch Geld erbracht werden. Das ist, glaube ich, eine Sache, die zur Wahrheit gehört, weil häufig über den Umfang gesprochen wird und gesagt wird: Ja, das ist ein Digitalpakt, der hat jetzt fünf Milliarden Euro Umfang. Das stimmt. Das sind Maßnahmen für fünf Milliarden Euro drin. Aber frisches Geld ist deutlich weniger.
Irmi Okay, wenn wir jetzt also schon wissen, es ist nicht so viel Geld, wie es sich Schulträger, Schulen und vielleicht wir auch für die Förderung für den Bereich Digitalisierung wünschen würden, wie wird denn dann sichergestellt, dass die Schulen tatsächlich die Dinge bekommen, die wirklich am notwendigsten sind? Du hattest vorher auch dieses Beispiel: Wir statten den Musikraum oder die Aula neu aus. Also wie wird sichergestellt, dass das Geld wirklich an den Schmerzpunkten vor allem ankommt?
Münz So schlau sind hoffentlich die Schulen und Schulträger vor Ort, dass sie ihr Budget nur genau dafür ausgeben, wofür es eben in der Tat am dringendsten benötigt wird. Also wir haben uns tatsächlich auch sehr stark für diese örtliche Flexibilität, die Herr Schaub gerade auch noch mal beschrieben hatte, in den Verhandlungen eingesetzt, und halten auch das für absolut richtig, weil weder der Bund in Berlin noch das Land in Stuttgart können abschließend einschätzen, an welcher Schule, in welchem Landesteil Baden-Württembergs gerade das am Nötigsten oder das vielleicht weniger gebraucht wird, sondern es ist aus unserer Sicht völlig richtig, diese Entscheidung genau vor Ort zu überlassen und tatsächlich auch da genau hinzuschauen: Was fehlt uns noch? Wir würden aktuell davon ausgehen, dass wir beispielsweise in Sachen Netzwerke, WLAN-Ausstattung an den beruflichen Schulen eigentlich so gut wie keinen Bedarf mehr haben. Da kann es die eine oder andere Ertüchtigung mal geben. Das mag sein, aber ich hatte es vorhin schon gesagt: Wir gehen aktuell davon aus, dass wir tatsächlich in Sachen Netzwerke vielleicht ein bisschen auch Richtung Präsentationstechnik, aber ansonsten tatsächlich: Der große Schwerpunkt wird sein: Wir investieren in Ersatzbeschaffungen für Schülerendgeräte. Davon ist aktuell auszugehen. Aber trotzdem: Es mag immer auch einzelne Schulen geben, die jetzt noch mal speziellere Bedarfe haben. Und da ist eben tatsächlich dieser Grundansatz dieses Budgets, aus dem eben frei verfügt, noch mal ganz klar innerhalb der vorgegebenen Zweckbindung, ansonsten aber frei verfügt werden kann. Aus unserer Sicht der einzig richtige Weg.
Christoph Für die Schwerpunktbildung muss man natürlich realistisch sagen Wir haben eine große Anzahl von Schulträgern, die nur eine Schule haben. Das heißt, da wird diese Schwerpunktbildung eher dann ja eine Schwerpunktbildung sein, die nicht sozusagen über eine größere Fläche gucken kann, sondern die eben ganz konkret sagt okay, ihr als Schule, wir haben als Schulträger folgendes Budget, also klassisches Grundschulträgerdasein, bin eine Gemeinde, ich habe eine Grundschule, ich bekomme ein Budget und dann stellt sich weniger die Frage: Wo verteile ich es von Schule zu Schule hin, sondern es stellt sich die Frage: Was kannst du in der Schule priorisieren? Also das ist sicherlich etwas, da sind wir in Baden-Württemberg anders aufgestellt als andere Bundesländer, die in sehr viel größeren Trägereinheiten unterwegs sind.
Irmi Heißt aber auch: Bei Schulträgern, die mehrere Schulen haben, dass die entscheiden können auch, dass eine Schule mehr kriegt und eine andere weniger.
Christoph Ja, und das ist auch sehr sinnvoll, weil wir in der Vorstellung, dass zum Beispiel ein Schulneubau auf der einen Seite geschaffen worden ist und auf der anderen Seite sich gerade eine Sanierung und Ertüchtigung irgendwo abzeichnet, macht das keinen Sinn zu sagen und jeder bekommt jetzt quasi den Schüler-Kopfbetrag.
Irmi Absolut. Vielleicht noch eine andere Frage. Den Begriff Doppelförderung. Der taucht ja auch immer mal wieder rund um den Digitalpakt auf. Kannst du oder könnten Sie dazu vielleicht auch noch mal was sagen?
Christoph Ich kann zumindest mal grob umreißen, was alles damit gemeint ist, was bitte nicht geht. Es ist irgendwie klar, dass ein Endgerät, was von mir aus jetzt Größenordnung 650 Euro kostet, nicht aus mehreren Quellen zu je 650 Euro bezahlt werden kann. Das wäre ja irgendwie deutlich überfinanziert. Es kann irgendwie auch nicht sein, dass wir Mittel des Steuerzahlers einsetzen, die wir dann an jemanden ausreichen, der sich damit ein Gerät kauft. Idee: Wir geben jedem Schüler 150 Euro in die Hand oder so etwas und dann ist das eine Art Gerätezuschuss. So ist der Digitalpakt nicht gedacht. Wir schaffen über die Schulträger Strukturen und wir schaffen über die Schulträgerstrukturen dann Geräte an, die dem Schulträger gehören. Und da kann er durchaus verschiedene Finanzquellen bündeln, sagen: Ich habe ein Teil aus dem eigenen Haushalt, ich habe einen Teil, von mir aus gerade an beruflichen Schulen, wo jetzt irgendwie Betriebe etwas hinzugeben. Wir haben eine Stadt in Baden-Württemberg, die sehr stark mit einer Stiftung kooperiert. Auch das ist möglich zu sagen, ich nehme einen Teil von Stiftungsgeldern, aber eben nicht, um am Ende den kommunalen Haushalt zu entlasten. Im Sinne von: Ich habe dieses Gerät jetzt quasi zweimal, dreimal, viermal irgendwoher finanziert bekommen, sondern ein Gerät hat eine Finanzierung. Das ist sozusagen quasi die goldene Regel, die dahintersteckt.
Münz Und das ist insofern auch legitim. Ich meine, wir haben natürlich auch das Haushaltsrecht, an das wir uns zu Recht halten müssen und natürlich auch wollen. Also insofern gilt grundsätzlich eigentlich ja immer das Verbot der Doppelförderung. Aber wir haben uns tatsächlich auch in den Verhandlungen, weil wir eben die Strukturen an den beruflichen Schulen haben, die Herr Schaub auch gerade angesprochen hat, dass häufig Betriebe, was ja noch schön ist heutzutage, wenn ein vielleicht auch finanzstarker Betrieb, vielleicht sogar ein größeres Unternehmen, die wir ja in Baden-Württemberg durchaus haben und die auch häufig insgesamt sehr, sehr gute und enge Kooperation mit den beruflichen Schulen haben, wenn die bei uns vor der Tür stehen, anklopfen und sagen: Wir sehen das gerade beim Thema duale Ausbildung, dass unsere Azubis da dringend Bedarf haben. Wir würden uns gerne beteiligen, wir würden gerne Finanzmittel dazugeben. Dann haben wir immer gesagt, das muss auch möglich sein. Und genau in dem Rahmen, wie es Herr Schaub gerade beschrieben hat, wird es auch möglich sein. Und da sehen wir schon auch eine Chance. Die Beträge hatte ich vorhin schon genannt. Wir brauchen einfach zusätzliche Mittel in dem System, um wirklich sachgerecht weiter an der Ausstattung, an einer guten digitalen Ausstattung für unsere Schulen im Land arbeiten zu können. Und da sind wir natürlich auch angewiesen und nehmen das auch dankend an auf Unterstützung aus der Wirtschaft. Und das war uns ganz wichtig, dass das auch rechtlich sauber und m��glich ist.
Christoph Also man muss ja immer gucken, diese Bundesregeln, die sind eben für 16 Bundesländer unter sehr unterschiedlichen Bedingungen gemacht. In Baden-Württemberg haben wir jetzt keinen Förderbereich, der irgendwie von EU Mitteln sozusagen gerade als strukturschwach oder so identifiziert wird, wo das überhaupt eine Rolle spielt. Aber wir haben an anderen Stellen in der Bundesrepublik natürlich Schulen in Bereichen, die möglicherweise Fördergebiete der EU sind. Und da ist entscheidend, dass man das dann sauber auftrennt und sagt, also das ist jetzt ein Gerät aus EU-Mitteln, und das ist ein Gerät aus Bundesmitteln und nicht wir haben zweimal Mittel vereinnahmt und dafür ein Gerät gekauft. Oder wir haben irgendwie einmal Mittel vereinnahmt und dafür zwei Geräte gekauft und wundern uns hinterher, dass das Geld nicht da ist. Also das ist sozusagen eigentlich, ich sage mal, die DNA dieser Regeln, die dahintersteckt. Es geht überhaupt nicht darum, jetzt unterbinden zu wollen, dass private Investitionshilfen, dass irgendwelche Aktivitäten von Betrieben oder Initiativen von Stiftungen oder so etwas abgewürgt werden, sondern es geht darum, sicherzustellen, dass am Ende klare Eigentumsverhältnisse da sind und Haushaltsrecht eben eingehalten wird.
Irmi Frau Münz, Sie haben vorhin gerade schon gesagt, dass es ja eine Aufgabe ist, diese digitale Ausstattung fortlaufend auch weiterzuentwickeln. Da sind wir ja schon bei dem Punkt: fortlaufend weiterentwickeln. Jedes digitale Endgerät, jeder Server muss ja auch gewartet werden. Wie sieht es denn beim Digitalpakt 2 mit dem Thema Administration aus?
Münz Bin ich sehr dankbar für die Frage, weil ansonsten habe ich innerlich auch schon ein bisschen gezuckt, weil wir jetzt ganz, ganz viel über die umfangreichen Fördertatbestände gesprochen haben, aber tatsächlich noch nicht darüber gesprochen haben, was denn nicht förderfähig ist. Und genau da zielt Ihre Frage auch zu Recht darauf ab. Die Administration ist in der Tat nicht förderfähig, Auf Landesebene wird sie nicht förderfähig sein, muss man so klar sagen. Der Bund hatte die grundsätzliche Möglichkeit formuliert, auch Administrationsleistungen förderfähig anzusehen, aber tatsächlich mit sehr, sehr hohen Hürden und sehr, sehr komplexen Anforderungen. Also was das IT-Personal dann tatsächlich alles an Qualifikationen und Datenschutzanforderungen sicherstellen musste, ging doch sehr, sehr stark an der Praxis bei uns, an den Schulen und auch in den kommunalen Einheiten vorbei. Insofern haben wir uns auf Landesseite tatsächlich auch darauf verständigt. Und man muss sagen, auch wir kommunale Seite, vielleicht auch etwas schweren Herzens, haben akzeptiert, dass das Thema Administration auch auf Landesebene nicht als förderfähig gilt und auch nicht gelten wird. In dem Zusammenhang bleibt aber unbestritten unsere Hoffnung und auch unsere Forderung, dass wir definitiv weiterhin auch auf Landesebene ganz unabhängig vom Digitalpakt diesbezüglich an einer Lösung im Land arbeiten müssen. Es gibt immer noch der mittlerweile so ein bisschen verbrauchte Begriff der Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert, der insbesondere in der letzten Legislatur häufiger gefallen ist, auch im letzten Koalitionsvertrag ja drin stand. Und wo, das muss man so offen sagen wir zwar inhaltlich, was die berühmten Preisschilder angeht, sprich: Was kostet uns Digitalisierung im Land, was kostet uns Digitalisierung an unseren Schulen? schon sehr, sehr weit Waren, wo man aber politisch letztlich keine Verständigung erzielen konnte. Insofern ist dieser Punkt, diese Flanke aus unserer Sicht weiterhin offen, weil, selbst wenn wir die Fördertatbestände des Digitalpakts nehmen und die Beträge sind schon genannt, reicht das Geld ja vorne und hinten nicht aus, um unsere Schulen vor allem auch nachhaltig zu digitalisieren. Wir haben jetzt wieder einen begrenzten Förderzeitraum. Was ist denn, wenn wir das Jahr 2030 bzw. 2031 schreiben und der Digitalpakt 2 ist ausgelaufen? Insofern sagen wir ganz klar: Wir müssen weg von dieser Einzelförderung, von diesen Projektförderungen, die natürlich auch immer wieder mit Unsicherheiten belegt sind. Wir wissen nicht, wie die Finanzlage des Bundes in fünf Jahren aussieht. Wird es einen Digitalpakt 3.0 geben? Insofern müssen wir weg von diesen Förderprogrammen, sondern wir müssen hin zu einer nachhaltigen Grundfinanzierung. Und da ist tatsächlich unsere klare Erwartung und auch Forderung an das Land, und dazu gibt es auch Ansätze im Koalitionsvertrag, dass wir uns gemeinsam Land und kommunale Seite verständigen über eine nachhaltige Finanzierungslösung im Hinblick auf die Digitalisierung der Schulen. Der Koalitionsvertrag spricht da tatsächlich auch von einer nachhaltigen, dauerhaften, fairen Lastenverteilung zwischen Land und kommunaler Seite. Und genau da, Sie hatten nach der Administration gefragt, genau da gehört für uns auch ganz klar die Administration mit rein. Das heißt, wir haben draußen enorme Aufwände, die Geräte zu verwalten, einzurichten, in Betrieb zu halten. Da reden wir über Personalkosten, da reden wir über IT-Abteilungen an Schulen, die wirklich auch von kommunaler Seite in den letzten Jahren ganz, ganz erheblich ertüchtigt wurden, aber ausschließlich rein aus kommunalen Kassen finanziert werden bisher. Und das muss sich ändern.
Christoph Es ist jetzt nicht weiter verwunderlich, dass ich sage, das ist nun eine klar kommunale Aufgabe. Und es ist auch nicht weiter verwunderlich, dass ich sage: Der Pakt Gedanke, also Digitalpakt, jeder liefert irgendetwas und an der Stelle: Der Bund liefert Geld, das Land liefert Geld, das Land liefert eine Reihe von Leistungen und sorgt durch deren Anrechenbarkeit für eine entsprechend, sie haben das vorhin verwaltungsarme Abwicklung genannt oder bürokratiearme Abwicklung. Das ist unser Anteil an der Stelle. Und wir stehen natürlich schon auf dem Standpunkt, dass dann der Betrieb von Dingen, die man schon quasi umsonst gekriegt hat, durch Fördermittel, der gehört dann eben auch in den kommunalen Aufgabenkreis und ist kommunal sicherzustellen.
Münz Jetzt würde ich gerade an der Stelle das Stichwort der Lehrerendgeräte gerne bringen wollen. Wir haben jetzt ganz viel darüber gesprochen, dass wir uns in vielen Punkten fast schon von vornherein einig waren in den Verhandlungen. Insofern muss jetzt natürlich auch ein Punkt her, der auch einen gewissen Dissens zwischen Land und kommunaler Seite offenbart. Herr Schaub hat die Landesposition vertreten. Aus Sicht des Landes nachvollziehbar. Irgendwas soll die kommunale Seite auch leisten. Da sind wir natürlich auch bereit dazu. Wenn wir aber über das Thema Administration sprechen, müssen wir tatsächlich auch über das Thema Administration der Lehrerendgeräte sprechen. Und da gibt es tatsächlich nach wie vor keine Verständigung zwischen Land und kommunaler Seite. Zur Grundsatzfrage: Wer ist denn überhaupt für die Anschaffung der Endgeräte zuständig? Wir vertreten die klare Auffassung, dabei handelt es sich um ein persönliches Gerät eines Landesbeamten, einer Landesbeamtin, einer Lehrkraft. Insofern ist der Arbeitgeber dafür zuständig. Ich arbeite beim Landkreistag. Mein digitales Endgerät wird auch von meinem Arbeitgeber, vom Landkreistag angeschafft und nicht sozusagen vielleicht zufälligerweise von dem, der Inhaber des Gebäudes ist, in dem unser Büro angesiedelt ist. Also insofern vielleicht dieses banale Beispiel für uns als Blaupause, wo wir ganz klar sagen: Die Anschaffung, der Betrieb, die Administration von Endgeräten gehört in die Aufgabe des Landes, in die Verantwortung des Landes. Und da haben wir tatsächlich auch jetzt im Rahmen des Digitalpakts 2.0 noch keine Verständigung erzielen können. Herr Schaub hat es vorher ausgeführt. Es werden ja aber auch die Lehrerendgeräte förderfähig sein. Also insofern haben wir es jetzt in den Verhandlungen auch akzeptiert, dass wir quasi, das ist uns ganz wichtig zu betonen, uns bereit erklärten, operativ für die Anschaffung der Lehrerendgeräte zu sorgen, diese dann auch zu administrieren, aber mit der klaren Maßgabe, dass wir parallel und da sind wir noch nicht ganz am Ziel, mit dem Land über eine politische Vereinbarung verhandeln, die tatsächlich genau das noch mal glattzieht. Wir machen das jetzt im Rahmen unseres Budgets. Auch da sagen wir: Das muss vor Ort entschieden werden, ob man den Fokus auf Lehrerendgeräte legt oder eben nicht. Da kann das Land und soll das Land bitte keine Vorgaben machen. Und parallel brauchen wir die Vereinbarung auf politischer Ebene, die eben (a) noch mal klarstellt, dass wir diese Abwicklung jetzt übernehmen, keinen Präzedenzfall schaffen, dass wir uns jetzt sozusagen dadurch auch juristisch für das Thema Lehrerendgeräte zuständig fühlen würden. Und gleichzeitig soll die Vereinbarung auch deutlich machen im Hinblick auf diese Legislatur, dass wir da den gerade genannten noch offenen Punkt mit dem Land sehen und dass wir da auch weiter in Verhandlungen bleiben müssen.
Christoph Worüber wir uns aber auf jeden Fall einig sind, glaube ich, ohne jetzt hier sozusagen streiten zu wollen, an der Stelle, worüber wir uns einig sind, ist, glaube ich, dass das Lehrerendgerät auf jeden Fall ein örtliches Endgerät sein muss, weil es sich in die örtliche Infrastruktur einpassen muss. Es muss zum Schülergerät passen, es muss, was das Netz angeht, irgendwie gut eingepasst sein. Wir brauchen die Fähigkeit, vor Ort ein Problem zu lösen, wenn es auftritt. Wir müssen letztendlich dafür sorgen, dass vor Ort sozusagen eine gute Ökologie vorhanden ist, wo das Lehrergerät sich anpasst. Das können wir als Land nicht leisten. Das wäre einfach auch unsachgemäß, wenn wir jeder Lehrerin und jedem Lehrer sozusagen das klassische Endgerät unseres Arbeitgebers Frau Münz hat eben gesagt, was sie von ihrem Arbeitgeber bekommt, ich bekomme von unserem Arbeitgeber auch ein Endgerät, natürlich ein Notebook mit einer bestimmten Konfiguration, was aber in der Konfiguration, so wie ich es bekomme, für einen Lehrer quasi nutzlos wäre im schulischen Einsatzbereich. Und da dürfen wir uns nicht irgendwie jetzt sozusagen zur einfachen Lösung hin diskutieren lassen, so nach dem Motto: Dann bekommt halt jeder jetzt ein Landesgerät. Das wäre keine Lösung. Wir brauchen die Geräte auf Schulträgerebene, wir brauchen sie eingepasst in die schulischen Bedingungen und über die große Frage der nachhaltigen Finanzierung, das ist eine politische, die dann noch zu lösen ist, mittelfristig.
Irmi Okay, dann können wir da ja mal gespannt bleiben. Ganz zu Beginn, Christoph, hast du noch mal erwähnt, dass es ja auch die privaten Schulträger oder die Schulen in freier Trägerschaft gibt. Vielleicht könntest du auch, können Sie Frau Münz, noch mal sagen, Was ist denn bei diesen Trägern anders?
Christoph Also wir haben sehr unterschiedliche Träger von Schulen in freier Trägerschaft. Da haben wir zum einen die Kirchen, die sehr viele Schulen auch haben und ja, ich würde fast sagen ähnlich eines kommunalen Schulträgers agieren. Und dann haben wir unternehmensgetragene Schulen. Wir haben Schulen, die wir den freien Trägern in der Abwicklung des Digitalpakts jetzt zuordnen, die aber eigentlich gar keine Schulen in freier Trägerschaft sind, sondern vielmehr Schulen in Trägerschaft, zum Beispiel letztendlich des Landes, weil sie an einem Uniklinikum angegliedert sind. Das alles macht die Landschaft ein bisschen unübersichtlich und man kann nicht so pauschal sagen, was ist da anders. Der Dreh- und Angelpunkt bei vielen dieser Träger ist, dass sie doch eigentlich Träger einer einzelnen Schule sind und einer oft sehr speziellen Schule, die ganz eigene Anforderungen hat, die mit ganz eigenen Infrastrukturgedanken unterwegs ist, die auch ganz eigene Entscheidungsprozesse hat und zum Beispiel eben nicht Mitbestimmungsprozessen des öffentlichen Dienstes unterliegt, die zum Beispiel auch, was ihre Rechnungslegung angeht, anders funktioniert als jetzt eine kameralistisch organisierte Gemeinde möglicherweise, wo eben dann jetzt im Vergleich dazu eine GmbH oder so etwas agiert. Wir haben auch Schulen in freier Trägerschaft, die wirklich in Besitz von Personengesellschaften sind, möglicherweise, wo der Schulleiter vielleicht ein Geschäftsführer ist und sich das ganze Pädagogische, also der ganze pädagogische Gedankenspinne sozusagen ganz anders darstellt, unter den Bedingungen. Und wir haben Schulen in privater Trägerschaft, die auch ganz bewusst auf ganz andere Ausstattungskonzepte setzen und auf ganz andere pädagogische Konzepte. Und das ist ja auch die Idee der Schulen in freier Trägerschaft, dass sie sozusagen als zwar vollwertig und gleichwertig, aber nicht gleichartig gegenüber den öffentlichen Schulen auftreten. Das ist im beruflichen Bereich noch mal eine ganz besondere Spezialität, weil es einfach Berufe gibt, die schlicht und ergreifend im öffentlichen Schulsystem so nicht vorhanden sind. Im allgemeinbildenden Bereich sind das Schulen mit einem besonderen Profil. Ich sage jetzt mal die Waldorfschule zum Beispiel, die logischerweise ganz anders über die Fragen von Ausstattung und Digitalisierung nachdenkt. Zusätzlich haben die Schulen in privater Trägerschaft oder in freier Trägerschaft durch ihre Schulverträge häufig auch einen Elternbeitrag, der gesichert oder geleistet werden muss. Die haben zusätzlich möglicherweise Anforderungen technischer Art auch in diesen Schulverträgen schon drinstehen, was alles so auf die Lernmittelfreiheit geprägten öffentlichen Schulen nicht zutrifft. Das macht die Sache ein bisschen speziell, bietet auf der einen Seite große Möglichkeiten für die Schulen jetzt, auch wenn sie am Digitalpakt partizipieren, noch mal sozusagen technologisch-pädagogisch andere Räume zu erschließen, ist für die Abwicklung eben quasi ein Big Pack.
Irmi Kannst du vielleicht noch mal einen kurzen Satz dazu sagen, was für diese Schulen vielleicht anders ist als im Digitalpakt 2, als für die staatlichen Schulen?
Christoph Auch diese Schulen werden ein Budget bekommen. Auch diese Schulen werden genauso bedient werden was den Verwendungsnachweis angeht. Es werden die gleichen Fördertatbestände sein, es werden die gleichen prozessualen Eckpunkte sein zur Abwicklung. Im Unterschied zu den kommunalen sind wir sehr viel mehr im Einzelkontakt, weil eben wir bei den kommunalen Schulen kommunal getragenen Schulen drei große Landesverbände haben, die Ansprechpartner sind, die auch Kommunikationspartner sind. Das ist da anders. Kein privater Träger ist in irgendeinem Verband gezwungen mitzumachen und fühlt sich auch nicht der Verband unbedingt für ihn dann wieder verantwortlich. Und es ist schon natürlich so, dass wir da auch an der einen oder anderen Stelle jetzt vor ganz interessanten Fragestellungen stehen, weil wir in diesem Bereich nicht immer Schülerinnen und Schüler haben, so wie man sich die Schülerinnen und Schüler vorstellt. Es gibt private Träger, die nennen ihre Schülerinnen und Schüler Studentinnen und Studenten, weil die möglicherweise in einer Art Doppelqualifizierung sich befinden, gleich noch einen Bachelor mitmachen oder so etwas Ähnliches. Da gibt es schon sehr viele, sehr spezielle Ausprägungen rundherum. Das macht die Sache anders. Aber grundsätzlich sind sie gleichberechtigt im Digitalpakt, werden das Gleiche bekommen, werden genauso bedient werden wie alle gegenüber dem Digitalpakt 1 muss man sagen, haben wir ein paar Träger und ein paar Schulen mehr dabei, weil sich im Gesundheitswesen einige gesetzliche Grundlagen geändert haben und wir ja immer sozusagen als Maßgabe haben: Privat getragene Schulen dürfen nicht gegenüber staatlich getragenen Schulen benachteiligt werden. Das heißt, dort, wo wir Entsprechungen im öffentlichen Schulwesen haben, haben wir dann auch entsprechende Fördertatbestände bei den privaten Schulen.
Irmi Gut, das waren jetzt schon ziemlich viele Infos. Wenn man noch mal versuchen würde, das vielleicht konkret und knapp zu machen. Angenommen, wir hoffen es mal, dass uns jetzt sowohl Schulen als auch Schulträger zuhören oder zugehört haben. Was wären denn so die Punkte, die Sie jetzt noch den Schulen mitgeben würden? Was können die vielleicht schon vorbereiten? Was könnte man auch den Schulträgern mitgeben?
Münz Also bei der Thematik immer unser aller oberster Wunsch und demnach auch unsere Botschaft wäre: Setzt euch vor Ort, Schule, Schulträger rechtzeitig zusammen. An beruflichen Schulen kann ich sagen, das funktioniert in aller Regel sehr gut. Die beruflichen Schulen, auch da geht es natürlich auch um Finanzmittel, sind in aller Regel auch von kommunaler Seite budgetiert. Das heißt, innerhalb ihres Budgets haben sie ohnehin gewisse Freiheiten. Also insofern ist da sozusagen auch von vornherein eine ein höheres Maß an Selbstständigkeit gegeben. Für uns ist es aber in der Tat ganz wichtig: Der Schulträger soll nichts anschaffen, was vor Ort nicht gebraucht wird. Die Schule soll sich aber umgekehrt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und Anschaffungen konkret in Wünsche formulieren, ohne das mit dem Schulträger abgestimmt zu haben, weil jeder Wunsch dann wiederum von dem Schulträgerbudget abgeht. Also insofern, glaube ich, wäre unsere, vielleicht auch gemeinsame, Botschaft in der Tat: setzt euch rechtzeitig zusammen, überlegt euch, was jetzt tatsächlich sinnvoll gebraucht wird, gerade vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel. Auch die Botschaft ist wichtig. Da muss man offen und ehrlich sein. Es ist ein sehr überschaubares Budget, weshalb das Thema Priorisierung noch sehr, sehr viel wichtiger wird. Wir sind auch, haben jetzt vielleicht auch schon den Startschuss gesetzt, wir sind auch intensiv als Infostelle in Richtung unserer Schulträger unterwegs. Wir hatten bereits im Juni eine Sitzung unserer Arbeitsgemeinschaft Schule, da war auch Herr Schaub vertreten, hat den Stand zum Digitalpakt, welche Tatbestände werden voraussichtlich förderfähig sein etc., also es geht aktuell ja auch erst noch mal sozusagen um das Wissen, was kommt überhaupt. Jetzt sitzen wir hier und wissen schon relativ viel. Die Schulen und die Schulträger draußen vielleicht tatsächlich noch nicht. Also insofern die Info, dass wir tatsächlich auch auf verschiedenen Ebenen, das Land wird es sicher auch in Richtung seiner Schulen tun, einfach frühzeitig die Information jetzt schon setzen, auch wenn die Verwaltungsvorschrift noch nicht in der Welt ist, dass dann nicht, wenn das Geld kommt, vor Ort vielleicht Hektik ausbricht mit der Überlegung: Was tun wir jetzt sinnvoll damit? Also insofern wäre das die Idee, rechtzeitig Überlegungen starten und vor allem in guter Kooperation zwischen Schule und Schulträger.
Christoph Ich hätte noch zwei andere Aspekte, die mir jetzt ganz wichtig wären, wenn man mich fragen würde: Was soll ich jetzt tun? Das erste: Gehe mal mit offenen Augen durch dein Schulgebäude, durch deinen Unterricht und guck, was du aus dem ersten Digitalpakt und den großen Ausstattungsinitiativen bekommen hast und wie es denn tatsächlich eingesetzt wird. Ist das alles nötig? Braucht es das wirklich? Haben wir an der Schule vielleicht das Learning, dass das interactive Board am Ende doch eher ein Display geworden ist und gar nicht so interactive verwendet wird, wie man sich das auf der ersten Messe, bei der ersten Herstellerpräsentation so hat vorgestellt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Geschichte. So ganz realistisch ehrlichen Umgang zu haben, zu sagen ja, wir sind auf dem Weg, wir werden Digitalität noch weiter ausbauen. Wir nutzen digitale Technologien im Unterricht in so einer Art grundständigen Niveau bereits und haben da auch noch was vor. Aber wir werden jetzt nicht investieren in quasi den VR 3D spezial super Klassenraum, sondern wir gucken noch mal, was haben wir eigentlich, was benutzen wir davon und wovon brauchen wir mehr? Und was war vielleicht auch, ganz platt ausgedrückt, eine Schnapsidee, weil wir möglicherweise total klugen Produktflyer hatten, der am Ende im Unterricht gar nicht so Wirkung entfaltet. Das ist, glaube ich, der erste Gedanke an der Stelle. Und der zweite, der so ein bisschen damit zusammenhängt, ist nicht nur zu gucken, was habe ich jetzt alles schon und was nutze ich davon, sondern auch noch mal links und rechts zu gucken, was machen denn andere erfolgreich und unter welchen Bedingungen machen sie es erfolgreich? Wir haben eine hohe, und das zeigen uns die Evaluationen, eine ganz hohe Abhängigkeit davon, was hinten raus Wirkung entfaltet. Die hängt direkt damit zusammen mit der Fragestellung, welche Kolleginnen und Kollegen gehen mit welchen Konsequenzen und auch mit welchen Kompetenzen im Unterricht an welchen Konzepten entlang. Und links und rechts zu gucken, im anderen Klassenraum, in der anderen Schule, drüber hinaus und dann Entscheidungen daraus abzuleiten, glaube ich, ist wichtig und ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt. Und bitte nicht in so ein Jahresendausgabe-Fieber verfallen zu wollen. Die Mittel des Digitalpakts werden, so wie wir das im Moment konstruiert haben, und gehen wir mal davon aus, dass der Bund dem zustimmt, nicht jahresbezogen verausgabt werden müssen, sondern es wird die Möglichkeit geben zu sagen: Nee, wir legen das jetzt mal kurz auf die Halde. Das Budget geht mir nicht verloren dadurch. Es wird auch nicht wegverteilt, sondern ich habe die Möglichkeit zu sagen, jetzt habe ich eine Idee und im nächsten Jahr mache ich es. Das ist, glaube ich, wichtig, damit es nicht in so eine typische Förderprogramm-Druck im Herbst geht jetzt alles über den Tisch Nummer geht, sondern zu sagen: Nee, gucken wir mal kritisch drauf. Was wollen wir wirklich? Und was wirkt am Ende auch wirklich? Die Investitionsruinen, die beschriebenen aus Förderprogrammen insgesamt sind ja oft legendär. Aus dem Digitalpakt 1 sind wir noch nicht so viele untergekommen, aber die, die mir untergekommen sind, sind typischerweise: da hat jemand eine Technologie total spektakulär gefunden und am Ende war sie für den Klassenraum so unter den Bedingungen, wie Unterricht stattfindet, nicht gut übertragbar, weil Klassenunterricht nun mal doch immer noch maßgeblich 27 Personen machen Parallel Dinge beinhaltet.
Irmi Wo würden denn jetzt Schulen und Schulträger Informationen, weitergehende Informationen, finden, sobald die F��rderrichtlinie tatsächlich veröffentlicht ist?
Münz Also wir würden, das ist übliches Vorgehen bei uns, also neben den schriftlichen Kommunikationswegen, die wir natürlich bedienen, dann auch aus Sicht der Landkreise als Träger überwiegend der beruflichen Schulen und der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, dann tatsächlich für unsere 35 Landratsämter ganz konkret Infoveranstaltungen auch anbieten, die sich dann eben an die Schulträger richten. Unter Umständen würden wir auf Herrn Schaub zugehen, ihn einladen, ihn fragen, ob er noch mal kurz in einer Präsentation mit ein paar Folien darlegt: Was beinhaltet jetzt genau die Verwaltungsvorschrift und was heißt das in der Tat für die Praxis zum Beispiel auch das Stichwort „Übertragbarkeit der Mittel“ ist auch sehr, sehr wichtig für uns, weil wir schon davon ausgehen, dass es auch einzelne Schulen geben wird, die erhebliche Investitionsbedarfe haben, andere vielleicht weniger. Dass man dann tatsächlich über mehrere Jahre hinweg die Mittel aus dem Budget bündeln kann und dann tatsächlich auch dort gezielt einsetzen kann. Auch das ist eine wichtige Info für die Praxis. Und Verwaltungsvorschriften sind dann halt oft formuliert, wie Verwaltungsvorschriften formuliert sind. Das heißt, in unserem allseits beliebten oder unbeliebten Juristendeutsch. Da ist, glaube ich, schon die eine oder andere Formulierung drin, die man vielleicht noch mal übersetzen muss für die Praxis. Also insofern sind wir da ganz klar für unsere Schulträger Ansprechpartner. Zu Beginn wird der Infobedarf sicher groß sein, aber wir werden das natürlich auch im weiteren Verlauf des Digitalpakts sein.
Christoph Also es wird ganz sicher die üblichen Formate geben, Schulschreiben, es wird die Webseite geben mit den FAQs, es wird die Infoveranstaltung geben. Wir gehen davon aus, dass wir auch so wie beim Digitalpakt auch alle zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen rundherum. Ob das die Dienstbesprechungen der Schulleitung sind, ob das die Wege sind, die sich auch manchmal so ein bisschen verschlungen anfühlen, aber dann doch recht schnell eröffnen über die Hauptpersonalräte und deren Informationsmedien. Die Hefte, die so in Schule einlanden, jeden Tag. Wir werden sicherlich auch das Schulverwaltungsmagazin wieder bestücken. Wir waren zuletzt jetzt gerade vor zwei Wochen in „Die Gemeinde“ mal aktiv, um den Gemeinderäten vor Ort, die oft nachgefragt haben, schon mal so einen ersten groben Gedanken zu geben, was denn da möglicherweise um die Ecke kommt. Also ich glaube tatsächlich, da können wir uns auf die Schulter klopfen, es gab im Digitalpakt 1 keinen, der nicht gewusst hat, dass es ihn gibt und wie er funktioniert. Es ist bei anderen Dingen, die wir in Verwaltungsvorschriften stecken, nicht unbedingt so.
Münz Definitiv und genau auch darauf sollten wir gemeinsam, und werden wir ja auch, im Digitalpakt 2.0 aufsetzen. Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass der Infobedarf nach der Anlaufphase sich unter Umständen gar nicht allzu groß herausstellt, weil (a) viele schon Erfahrungen mit dem Digitalpakt 1 hatten. Und vor allem noch mal: Es ist einfach schlicht wesentlich einfacher. Ich muss mir nicht überlegen: wie formuliere ich den Antrag? Weil ich muss gar keinen Antrag stellen. Ich habe einmal das Interessenbekundungsverfahren, das wird das auf den Weg bringen, wo sich dann die einzelnen Schulträger tatsächlich melden müssen und sagen: Ja, ich möchte mein Budget in Anspruch nehmen und ab da läuft es größtenteils absolut automatisch. Also insofern glaube ich, was in den letzten Runden ja ganz oft das Thema war: Antragsformulierung, Fristen etc. Das war auch immer so eine heikle Sache. Bis wann muss ich was verausgabt haben, bis wann muss ich den Verwendungsnachweis liefern etc.? Also da gehen wir auch davon aus, dass der Infobedarf hoffentlich nicht so groß sein wird, weil einfach letztlich die Bürokratie zum Glück nicht so ausufernd ist wie in der ersten Runde.
Christoph Um den Ball aufnehmen von Ihnen vorhin, Frau Münz: Dadurch, dass einfach weniger Geld da ist, gehe ich davon aus, dass auch die Tatbestände, für die das Geld eingesetzt wird, sehr viel übersichtlicher sein werden. Also wenn ein Schulträger, so wie Sie es angekündigt haben, maßgeblich Endgeräte kauft, ist das relativ einfach. Das kann der ausschreiben, da kann er die Dinger beschaffen. Die Dinger stehen auf einer Rechnung. Das ist was ganz anderes, als wenn ich einen 1864 denkmalgeschützten Bau mit einem Netzwerk ertüchtige und Brandschottabdeckung neu machen muss.
Irmi Okay. Letzte Frage: Was glaubst du denn, was ist dein Tipp? Wann wird denn die Verwaltungsvorschrift tatsächlich veröffentlicht? Wir haben ja jetzt schon gehört: Eigentlich wird man keine Chance haben, dieser Information zu entgehen, wenn sie denn kommt.
Christoph Also wir gehen jetzt ,und da bin ich mir sicher, dass wir das jetzt tun, in ein Anhörungsverfahren. Das gehört dazu. Eine Verwaltungsvorschrift wird veröffentlicht und wir sammeln da die Meinungen, die Rückmeldungen ein aller relevanten Akteure. Das findet öffentlich statt. Und ich gehe davon aus, wär jetzt ein bisschen unfair, das am Anfang der Sommerferien, wo wir heute sind, gerade zu machen. Alle sind im Urlaub und hinterher sagt man: Huch, habt ihr euch gar nicht geäußert? Schade eigentlich. Das wäre vielleicht ein bisschen unfair, aber ich sag mal zur zweiten Sommerferienhälfte oder letzte Sommerferiendrittel oder so, werden wir unser Papier in die Anhörung hinein geben, sodass alle die Chance haben, wenn sie aus dem Urlaub wieder da sind, sich zu äußern. Das würde bedeuten: ganz grob, Frau Münz guckt schon kritisch, aber ich glaube, sie folgt mir noch, würde bedeuten, dass wir so ganz grob Anfang Oktober mit einer dann angehörten Version da sind. Und dann sollte es eigentlich bundesweit zur Unterschrift gekommen sein. Und dann sollten wir eigentlich mit dem Bund ins Benehmen gehen können, denn der Bund muss dieser Verwaltungsvorschrift am Ende zustimmen, sodass wir vielleicht Richtung November dann auch nicht nur kommunizieren, sondern auch zahlen können.
Münz Klar, Also aus unserer Sicht gilt die Devise: je früher, desto besser. Weil, man muss auch sagen, der Digitalpakt gilt ja dann rückwirkend ab Januar 2026 den Zeitplan, den Herrn Schaub gerade skizziert hat, der reicht ja dann aber schon sozusagen an das Ende des Jahres 2026 heran. Insofern, noch mal: Wir wären schon dankbar, wenn das jetzt möglichst zügig über die Rampe gehen würde. Umgekehrt muss man auch sagen, wir hatten es vorher schon intensiv von der Frage der Information, der Informationsveranstaltungen, die ja tatsächlich auch schon gelaufen sind. Ich sage ganz offen: Ich erwarte jetzt aus unserer Mitgliedschaft zu der Verwaltungsvorschrift auch nicht mehr großartigen Bedarf an Rückfragen oder Klärungsbedarf, weil wir tatsächlich da schon sehr weit gegangen sind an Infos und schon sehr viel der Inhalte der Verwaltungsvorschrift auch vorgestellt haben. Das ist auch ein Punkt, weshalb ich davon ausgehe, die sind draußen jetzt schon unterwegs, die bereiten sich jetzt schon vor. Und dann muss natürlich formal sozusagen die juristische VWV noch das Licht der Welt erblicken, damit man daraufhin dann tatsächlich in die Auszahlung, darum geht es uns ja letztlich, wir sind draußen vor Ort auf das Geld dann schlicht angewiesen, dass man das dann zügig unter die Leute bringt. Da sind wir zuversichtlich. Ich könnte jetzt noch etwas Druck aufbauen, Herr Schaub, aber ich habe eine Folie von ihnen, da steht August 26 drauf. Der fängt ja morgen an, also insofern: Vielleicht sind wir doch einen Ticken schneller. Aber klar, es gilt jetzt über die Sommerzeit jetzt vielleicht auch, nicht draußen für Unruhe zu sorgen. Insofern: Wir sind zuversichtlich, dass es zügig über die Bühne geht. Auf ein, zwei Wochen früher oder später kommt es in der Tat nicht an! Und noch mal: Wir gehen davon aus, unsere Praxis draußen ist vorbereitet.
Christoph Unser Ziel ist ganz klar, das in diesem Jahr bitte noch in die Umsetzung zu bringen. Die Folie, die Sie ansprechen, August 26 ist korrekt. Wir haben morgen August und wir könnten morgen in die Anhörung gehen. Aber es ist ein Akt der Fairness, dass ich Ihnen die Sommerferien ein bisschen freihalte und nicht direkt mit dem Anhörungsverfahren beginne.
Irmi Okay. Ja, gut. Das heißt, wir freuen uns dann alle jetzt mal auf die Sommerferien. Nein, Spaß beiseite. Vielen herzlichen Dank für diese wahnsinnig spannenden Einblicke, jetzt auch, die wir normalerweise in dem Podcast so ja jetzt auch nicht haben. Und vor allem auch den Austausch. Danke, dass Sie da waren. Danke dir, Christoph.
Christoph Herzlichen Dank für die Einladung.
Münz Vielen Dank. Hat Spaß gemacht.
Irmi Gut. Und dann hören wir uns ansonsten beim nächsten Mal.
Christoph Und dann 2031. Oder, Digitalpakt 3?
Irmi Ich dachte jetzt unsere nächste Folge und jetzt nicht der nächste Digitalpakt. Aber ja, wir können gerne zum nächsten Digitalpakt, wenn es einen er geben wird, das Ganze noch mal wiederholen in ähnlicher Runde.
Münz Mir wäre es lieber, wir warten nicht bis zum Digitalpakt 3.0, sondern wir machen den nächsten Podcast in Sachen Digitalisierung, wenn Land und Kommunen sich über eine nachhaltige, faire Lastenverteilung außerhalb jeglicher Förderprogramme verständigt haben.
Irmi Stehe ich auch gern dafür zur Verfügung.
Irmi Okay, dann aber jetzt wirklich bis zum nächsten Mal, zur nächsten Folge. Und weitere Infos gibt's dann wieder in den Shownotes. Bis dann. Ciao.
Irmi Okay, dann aber jetzt wirklich bis zum nächsten Mal, zur nächsten Folge. Und weitere Infos gibt's dann wieder in den Shownotes. Bis dann. Ciao.