In dieser Folge von „Educätion im Fokus“ dreht sich alles um den AI-Act und dessen Bedeutung für den Schulalltag. Die Expertin Lajla Fetic erläutert die Funktionsweise der europäischen KI-Verordnung, insbesondere die Risikopyramide, und ordnet verschiedene Bildungs-Tools in diesen rechtlichen Rahmen ein. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten wertvolle Einblicke in ihre Rollen als Betreiber sowie praktische Hinweise zum reflektierten Umgang mit KI-Systemen im Unterricht.
🎙️ Inhalt im Überblick
(00:00) Einführung & Vorstellung der heutigen Gesprächspartnerin (03:09) Der EU AI Act als Sicherheitsnetz und weltweite Einordnung von KI (07:27) Die Risikopyramide: Von Verboten bis zum minimalen Risiko (12:11) Einordnung von Bildungs-Tools: Soekia GPT, telli und ITS. (25:47) Menschliche Kontrolle: Warum KI im Bildungswesen oft Hochrisiko ist (30:47) Rollenverteilung: Wo liegen Rechte und Pflichten der Schulen? (39:54) Fortbildungsangebote und Unterstützungsmaterialien in Baden-Württemberg
👤 Unser Gast
Lajla Fetic ist Head of Public Interest and Policy beim gemeinnützigen Applied AI Institute for Europe. Als erfahrene Speakerin und Politikberaterin begleitete sie die KI-Verordnung auf EU-Ebene sowie die Umsetzung im Deutschen Bundestag. Ihr Fokus liegt auf der gemeinwohlorientierten Gestaltung und dem vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Technologien.
📖 Aus dem Podcast
Die Aufnahme dieser Folge erfolgte im Dezember 2025. Angesichts der hohen Dynamik bei der technischen Entwicklung von KI-Tools und einer Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen können aktuelle Entwicklungen von den besprochenen Inhalten abweichen. Die Informationen entsprechen dem Sachstand zum Zeitpunkt der Aufnahme. In Baden-Württemberg haben Schulen über die digitale Bildungsplattform direkten Zugriff auf datenschutzkonforme Tools wie den Chatbot telli zur Nutzung mit Lernenden und die Schreibassistenz F13 für organisatorische Aufgaben.
🏫 Richtlinien zur sicheren Nutzung von KI im Schulkontext
Als Landeslösungen sind über SCHULE@BW aktuell verfügbar: telli und F13. Neben den Landeslösungen können nur zentral von der Schulleitung eingeführte und rechtlich abgeklärte Anwendungen mit Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich in Anwendungen verarbeitet werden, die dafür zugelassen sind. Weitere Anwendungen können zur Unterrichtsvorbereitung verwendet und im Unterricht gezeigt werden, sofern keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten eingegeben werden. Hier sollten Lehrkräfte sich jedoch immer ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.
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