In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ geht es um Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule. Besprochen werden die rechtlichen Grundlagen und Verfahren des § 90 Schulgesetz und wie Schulen diese Maßnahmen rechtssicher umsetzen können. Die Episode behandelt auch die Vermeidung von Formfehlern und die Bedeutung des Ermessensspielraumes bei der Auswahl der passenden Maßnahmen.
🎙️ Inhalt im Überblick
(00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (02:02) Grundlagen (03:49) Pädagogische Erziehungsmaßnahmen vs. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (05:53) Formelle Rechtmäßigkeit (10:57) Materielle Rechtmäßigkeit (13:53) Verhältnismäßigkeit und Ermessen (17:11) Vorläufige Maßnahmen
📖 Aus dem Podcast
Pädagogische Erziehungsmaßnahmen sind in § 23 Abs. 2 Schulgesetz geregelt, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in § 90 SchulG. Alle angeordneten Maßnahmen benötigen eine Rechtsgrundlage, da sie in die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler eingreifen. Maßnahmen nach § 90 SchulG sind: Nachsitzen, Überweisen in die Parallelklasse, Unterrichtsausschluss und Schulausschluss sowie Androhung eines Unterrichts- oder Schulausschlusses. Bei Anordnung einer § 90-Maßnahme ist insbesondere auf Zuständigkeit, Verfahren und Form zu achten.
🔗 Weiterführende Links
VG Stuttgart vom 29.11.2019 – 12 K 7663/19 (zum schweren bzw. wiederholten Fehlverhalten nach § 90 SchulG (ab Randnummer 18))