In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ dreht sich alles um die Haftung von Schulleitungen und Lehrkräften bei Verletzungen von Pflichten - u.a. der Aufsichtspflicht. Im Schulalltag kann schnell einmal etwas passieren, es können Verletzungen und Sachschäden entstehen. Inwieweit Lehrkräfte dann für entstandene Schäden haften müssen, klärt diese Episode anhand verschiedener Beispiele.
🎙️ Inhalt im Überblick
(00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (01:50) Wann hafte ich als Lehrkraft? Das Prinzip der Amtshaftung (04:50) Einfache und grobe Fahrlässigkeit (10:38) Zivilrecht und Strafrecht (13:34) Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren.
📖 Aus dem Podcast
Für Lehrkräfte und Schulleitungen im schulischen Bereich gilt die sogenannte „Amtshaftung“. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann das Land als Dienstherr Regress nehmen. Die Podcast-Episode erklärt den Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit und geht auch auf strafrechtliche und disziplinarrechtliche Fragestellungen ein.
🔗 Weiterführende Links
§ 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch)